





Die Kosten tragen die Erben, in der Regel aus dem Nachlass. Ist noch offen, ob das Erbe angenommen wird, klären Sie das vor dem Auftrag mit dem Erbschaftsamt oder einer Fachperson.
Das hängt von der Kündigung ab. Die Erben können den Mietvertrag mit drei Monaten Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Findet sich früher ein Nachmieter, kann die Abgabe auch früher stattfinden. Wir planen die Räumung rückwärts vom Abgabetermin.
Ja, sofern die Erben sich einig sind. Ist noch nicht entschieden, ob das Erbe angenommen wird, nehmen Sie vorher nur das Nötigste wie Dokumente und Schlüssel an sich und lassen sich beraten.
Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke, die wir beim Räumen finden, legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen. Nichts davon wird ohne Rücksprache entsorgt.
Brauchbare Möbel und Gegenstände bringen wir nach Absprache ins Brockenhaus oder geben sie weiter. Ob sich wertvolle Stücke an die Kosten anrechnen lassen, prüfen wir individuell.
Wir rechnen nach Aufwand ab. Entscheidend sind die Grösse der Wohnung, die Menge an Hausrat und die Etage. Die Entsorgung berechnen wir je nach Menge zusätzlich und weisen sie separat aus. Nach der Besichtigung erhalten Sie eine schriftliche Offerte.
